Infolge der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwägt Nordrhein-Westfalen nun, ebenso wie Bayern, rechtliche Schritte in Form einer Verfassungsklage einzuleiten. Die Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass der Gesetzgebungsprozess für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erst begonnen hat. Sollte durch das Gesetz die Autonomie der Länder bei der Krankenhausplanung zu stark eingeschränkt werden, werde man sich politisch und rechtlich dagegen zur Wehr setzen.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kündigte Widerstand an. Der geplante Einsatz von 25 Milliarden Euro aus Krankenkassenbeiträgen für den Umbau von Krankenhausstrukturen stößt auf Kritik, da der Auf- und Umbau von Krankenhäusern als staatliche Aufgabe betrachtet wird. Der GKV-Spitzenverband hat daher eine Professorin der Universität Hamburg beauftragt, die genaue Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben des Staates und der gesetzlichen Krankenversicherung zu untersuchen.
Das Gutachten wird in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes diskutiert, um Klarheit über die Zuständigkeiten und Finanzierungsverantwortlichkeiten zu schaffen. Diese Entwicklung zeigt die Spannungen und Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen auf und unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen und rechtlich einwandfreien Umsetzung von Gesundheitsreformen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Konflikt weiterentwickeln wird und ob es zu einer Klage gegen die Krankenhausreform kommt.