Neuer Gerichtstermin: Lehmanns Trunkenheit nach Oktoberfest sorgt für Aufsehen!

München, Deutschland - Jens Lehmann, der ehemalige Nationaltorwart der deutschen Fußballnationalmannschaft, sieht sich einem neuen Verfahren gegenüber, das am kommenden Donnerstag um 12:00 Uhr am Amtsgericht München beginnen wird. Der Prozess betrifft eine Trunkenheitsfahrt, die sich nach dem Oktoberfest 2024 ereignete. Laut pnp.de soll Lehmann während der Fahrt unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Zuvor war er von einer Polizeistreife angehalten worden, da diese einen auffälligen Fahrstil bemerkte.

Lehmann hat gegen diesen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr Einspruch eingelegt. Er bezeichnete den Vorfall als einen „Fehler“, wies jedoch die Behauptung zurück, er sei „total betrunken“ gewesen. Das Ergebnis einer Blutuntersuchung und die genauen Details des Vorfalls stehen jedoch noch im Raum.

Vorwürfe der Sachbeschädigung

Zusätzlich zu dem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde Lehmann bereits 2024 in zweiter Instanz wegen eines Vorfalls mit einer Kettensäge verurteilt. Dieser Vorfall, der im Sommer am Starnberger See stattfand, hatte dazu geführt, dass er einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn ansägte. Der Grund dafür war, dass die Garage Lehmann den Blick auf den See versperrte. Die Staatsanwaltschaft München II erhebt gegen ihn Anklage wegen Sachbeschädigung und weiterer Vorwürfe, die derzeit noch nicht vom Amtsgericht Starnberg zugelassen wurden, wie fraenkischertag.de berichtet.

Lehmann selbst äußerte auf Instagram, dass die Vorwürfe nicht zutreffend seien und er sich in seinem Ruf verletzt fühle. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.

Rechtslage bei Trunkenheit im Verkehr

Bezüglich der Trunkenheitsfahrt, die Lehmann betrifft, ist die Rechtslage klar definiert. Laut 123recht.de kann eine Trunkenheitsfahrt schwerwiegende Folgen für den Führerschein des Betroffenen haben, einschließlich Geldstrafen und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Boroughs für Alkohol am Steuer sind wie folgt definiert:

  • Bis 0,3 Promille: Grundsätzlich folgenlos, jedoch absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer.
  • 0,3 – 0,5 Promille: Fahren erlaubt, bei Ausfallerscheinungen kann es strafbar sein.
  • 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit.
  • Ab 1,1 Promille: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
  • Ab 1,6 Promille: Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Entwicklung des Verfahrens und die Ergebnisse der anstehenden Gerichtsverhandlungen werden mit Spannung verfolgt, da sie nicht nur den weiteren Verlauf von Jens Lehmanns rechtlichen Problemen, sondern auch seine persönliche und berufliche Zukunft beeinflussen könnten.

Details
Vorfall Trunkenheit
Ursache Alkoholkonsum
Ort München, Deutschland
Quellen