Reisen

ACV-Warnung: Kein Schlaf im Caravan während der Fahrt – Sicherheit geht vor!

Nicht nur eine schlechte Idee, sondern auch gefährlich: Nickerchen im Caravan während der Fahrt vermeiden!

Der Urlaub mit dem Wohnwagen erfreut sich großer Beliebtheit bei vielen Deutschen. Doch egal wie lang die Fahrt ist, ein kleines Nickerchen im Caravan kann nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich untersagt sein.

Während die einen den sonnigen Süden mit dem Flugzeug ansteuern, bevorzugen andere die entspannte Autofahrt zu ihrem Zielort. Gerade auf einem Campingplatz angekommen, ist es verlockend, sich für ein kurzes Schläfchen im Caravan niederzulassen. Aber Vorsicht ist geboten!

Auch der ACV warnt eindringlich: Kein Aufenthalt im Wohnwagen während der Fahrt!

Der Automobil-Club Verkehr (ACV) betont deutlich, dass es in Deutschland verboten ist, sich während der Fahrt in einem Wohnwagen aufzuhalten – unabhängig davon, ob Sicherheitsgurte vorhanden sind oder nicht. Diese Regelung gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Insassen im Zugfahrzeug mitreisen müssen. Auch wenn in einigen europäischen Ländern die Vorschriften möglicherweise weniger streng gehandhabt werden, empfiehlt der ACV dringend, während der Fahrt auf jeglichen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten. Dies dient dazu, das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls zu minimieren.

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Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich außerdem, sogenannte „Notfalltoiletten“ oder „Taschen-WCs“ mitzuführen, um unterwegs bestmöglich auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Vor der Reise mit dem Wohnwagen: Tempolimits beachten!

Neben dem Verbot, sich während der Fahrt im Wohnwagen aufzuhalten, müssen Wohnwagenbesitzer auch die geltenden Tempolimits beachten. Außerorts gelten hier andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als für normale Pkw.

In Deutschland sind außerorts maximal 80 km/h erlaubt, in Ausnahmefällen bis zu 100 km/h. Für die Fahrt im Ausland ist es ratsam, sich vorab über die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren. Jedes Reiseziel hat unterschiedliche Regelungen – so sind beispielsweise in Österreich nur 70 km/h außerorts erlaubt, während in Frankreich das Tempolimit bei 130 km/h liegt.

Es liegt in der Verantwortung eines jeden Wohnwagenbesitzers, sich über die jeweiligen Vorschriften und Regeln zu informieren, um eine sichere und gesetzeskonforme Fahrt zu gewährleisten. Und vor allem: kein Nickerchen im Caravan während der Fahrt!

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 9
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 33
Analysierte Forenbeiträge: 26

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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