Wagenknecht-Partei scheitert: Keine Neuauszählung der Stimmen erlaubt!

Deutschland - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 den Einzug ins Parlament verpasst. Mit 4,972 Prozent der Stimmen scheiterte die Partei knapp an der erforderlichen Fünf-Prozent-Hürde, da etwa 13.400 Stimmen fehlten. In einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) forderten einige Parteimitglieder und die Vorsitzenden Sahra Wagenknecht sowie Amira Mohamed Ali eine Neuauszählung der Stimmen, um mögliche Fehler zu überprüfen. Doch diese Anträge wurden abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass der Rechtsschutz im Hinblick auf die Wahl nur begrenzt möglich sei und verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag, das keine unzumutbare Benachteiligung darstelle.

Laut Ruhr24 erhielt das BSW durch Überprüfungen einige Tausend Stimmen hinzu, jedoch fehlen der Partei weiterhin rund 9.500 Stimmen zur Fünf-Prozent-Marke. Wagenknecht äußerte, dass es eine „sehr realistische Chance“ gebe, dass das BSW über fünf Prozent der Stimmen erhalten habe, räumte jedoch ein, dass die Partei kein Recht habe, jetzt zu klagen. Der reguläre Weg sieht vor, das amtliche Endergebnis abzuwarten und anschließend beim Bundestag Einspruch einzulegen.

Neuauszählung abgelehnt

Wie die Berliner Zeitung berichtet, wurden die Anträge des BSW zur Neuauszählung als unzulässig erklärt. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages wird in der Regel mit der Prüfung von Beschwerden beauftragt, und Einsprüche müssen zunächst dort eingelegt werden, bevor eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich ist. Eine Wahl wird nur dann für ungültig erklärt, wenn schwerwiegende Fehler die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen können. In diesem Fall ergaben einzelne Nachzählungen, dass zwar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden, jedoch keine größeren Verschiebungen der Stimmverhältnisse. Nach der endgültigen Auszählung wurde das BSW erneut unter der Fünf-Prozent-Hürde bestätigt.

Das amtliche Endergebnis der Wahl wird am Freitag festgestellt, und die Sitzung zur Bekanntgabe wird live im Internet übertragen, wodurch die Transparenz dieses Prozesses gewahrt bleibt.

Kontext der Wahlrechtsreform

Die Fünf-Prozent-Hürde, die das BSW nicht überschreiten konnte, ist Teil des im Juni 2023 in Kraft getretenen neuen Wahlrechts. Dieses regelt die proportionale Zusammensetzung des Bundestages, wobei nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, an der Sitzverteilung teilnehmen dürfen. Ziel der Reform war eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages, die gesetzliche Regelgröße wurde auf 630 Abgeordnete festgelegt, zukünftig ohne Überhang- und Ausgleichsmandate. Der Bundestag will sicherstellen, dass die Sitzverteilung auf einer fairen Grundlage erfolgt und die politischen Verhältnisse gut abbildet.

Insgesamt bleibt die Bundestagswahl 2025 und die Schwierigkeiten des BSW in der politischen Diskussion präsent, da der Einzug ins Parlament weitreichende Folgen für die zukünftige Zusammensetzung des Bundestages gehabt hätte. Eine erfolgreiche Klage könnte zu einem Umdenken in den Wahlverfahren führen, besonders im Hinblick auf die Relevanz und die Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde.

https://www.ruhr24.de/politik/keine-neuauszaehlung-der-stimmen-wagenknecht-partei-scheitert-mit-antrag-93625241.html
https://www.berliner-zeitung.de/news/neuauszaehlung-der-wahl-bundesverfassungsgericht-xxx-bsw-klage-li.2306829
https://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlrecht-inhalt-975000

Details
Vorfall Wahlen
Ort Deutschland
Quellen