Am Sonntag, den 02. Februar 2025, führte die Bundespolizeiinspektion Dresden an verschiedenen Kontrollpunkten mehrere Feststellungen von Verstößen gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz durch. Am Flughafen Dresden wurde ein 16-jähriger Deutscher mit einem Einhandmesser in seiner Jackentasche erwischt. Der Jugendliche behauptete, das Messer versehentlich nicht entfernt zu haben und trug es zur Selbstverteidigung bei.

Zuvor, etwa um 14:00 Uhr, kontrollierten die Beamten einen 21-Jährigen am Hauptbahnhof Dresden. Auch dieser hatte ein Einhandmesser griffbereit und führte unrechtmäßig einen Personalausweis einer anderen Person mit sich. Um 15:05 Uhr wurde ein weiterer 16-Jähriger an derselben Örtlichkeit kontrolliert, hatte jedoch keine Identitätsdokumente dabei. Die Überprüfung ergab, dass er bereits wegen Drogenverstößen polizeibekannt war. Die Bundespolizei leitete entsprechende Verfahren ein und stellte gefährliche Gegenstände sicher.