Nordrhein-WestfalenPolizei

Umzug des Protest-Camps: Neuer Veranstaltungsort auf Hörster Feld festgelegt

Das Polizeipräsidium Essen konnte auf Anordnung des Oberverwaltungsgerichts das Protest-Camp, das als „Camp für Demokratie“ unter dem Thema „Demokratie und Klimagerechtigkeit statt Rechtsruck (Campen für Demokratie)“ geplant war, auf das Hörster Feld in Essen-Horst verlegen. Diese Entscheidung wurde heute getroffen.

Ursprünglich war das Camp für 2.000 bis 4.000 Personen auf den Ruhrwiesen im Löwental, der Brehminsel und umliegenden Parkplätzen in Essen-Werden geplant. Die Polizei hat jedoch aus Sicherheitsgründen die Durchführung an diesen Orten untersagt und stattdessen das Hörster Feld als alternativen Versammlungsort vorgeschlagen. Das Verwaltungsgericht hatte einen Antrag gegen diese Verlegung abgelehnt, und auch die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg.

Die Entscheidung, das Camp zu verlegen, wurde damit begründet, dass das Hörster Feld ausreichend Platz für die sichere Durchführung der Versammlung bietet, während die ursprünglich vorgesehenen Flächen dies nicht gewährleistet hätten. Es wird davon ausgegangen, dass das Hörster Feld geeignet ist, um das Protest-Camp mit Tausenden von Teilnehmern angemessen durchzuführen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist endgültig und nicht anfechtbar. Ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte das Aktenzeichen 15 B 596/24 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 14 L 964/24).

Die Verlegung des Camps auf das Hörster Feld zeigt die Bedeutung von Sicherheit und geeigneten Versammlungsorten für große Protestveranstaltungen. Es unterstreicht auch die Rolle der Polizei und der Gerichte bei der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs solcher Events im öffentlichen Raum.

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