Gießen

Ausländische Bußgeldbescheide: RP Gießen warnt Autofahrer vor Strafen im Ausland

Tipps für entspannte Urlaubsfahrten: Wichtige Verkehrsvorschriften im Ausland

Die schönste Zeit des Jahres steht bevor – der lang ersehnte Urlaub. Doch bevor Sie sich mit Ihrem Wohnwagen-Gespann auf die Reise begeben, sollten Sie sich unbedingt mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut machen. Denn das Regierungspräsidium Gießen warnt: Verstöße gegen die Regeln können teure Bußgelder nach sich ziehen.

Das RP Gießen hat bereits 2493 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zugestellt. Darunter sind vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen, die im Durchschnitt mit 150 Euro pro Fall geahndet werden. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich appelliert daher an alle Autofahrer: „Bevor Sie Ihre Reise antreten, informieren Sie sich über die Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes und der Länder, die Sie auf dem Weg dorthin durchqueren.“

Seit 1977 ermöglicht das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ die Vollstreckung von Geldforderungen wegen Verkehrsverstößen in Deutschland. Beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, sowie andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland, können somit ihre Bußgelder in Hessen eintreiben lassen – zuständig ist hierfür das RP Gießen.

Der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt betont, dass die RP Gießen lediglich als Vermittler agieren und keine Entscheidungsgewalt über die Bußgeldhöhe haben. Es obliegt den ausländischen Behörden, die Strafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken. Daher sollten Betroffene offene Bußgelder dringend klären, insbesondere wenn sie regelmäßig im jeweiligen Land unterwegs sind.

Im vergangenen Jahr verzeichnete das RP Gießen einen Anstieg an Bußgeldzustellungen aus dem Ausland. Aktuell ist die Anzahl der Zustellungsersuchen auf hohem Niveau, aber tendenziell rückläufig. Besonders aus Italien und Österreich gehen viele Strafzettel ein. Christian Schmidt schätzt, dass 2024 insgesamt rund 7000 Zustellungsersuchen für Hessen eingehen werden. Eine mögliche Trendwende könnte darauf hinweisen, dass hessische Autofahrer im Ausland vorsichtiger agieren.

Für weitere Informationen zu Verkehrsvorschriften im Ausland empfiehlt das RP Gießen einen Besuch auf ihrer Website.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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