Frankfurt (Oder)

Klage gegen Sony: Darf Playstation Plus die Preise erhöhen ohne Kundenbestätigung?

Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale und Sony Interactive bezüglich der Preiserhöhung von PlayStation Plus wird vor Gericht ausgetragen. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes kann Sony den Abonnementpreis anpassen, um die anfallenden Kosten zu decken. Bisher trat eine Preiserhöhung automatisch in Kraft, ohne die explizite Zustimmung der Kunden einzuholen, es sei denn, sie kündigten das Abonnement.

Die Verbraucherzentrale hat im Oktober 2023 gegen diese Praxis geklagt und eine Unterlassungserklärung an Sony geschickt. Da Sony keine solche Erklärung abgegeben hat, wurde der Fall vor Gericht gebracht. Die erste mündliche Verhandlung soll am 26. September stattfinden. Ein ähnlicher Fall wurde 2023 zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden, als Netflix und Spotify klagsam von einseitigen Preiserhöhungsklauseln betroffen waren.

Ein weiterer strittiger Punkt in der Klage gegen Sony betrifft die Möglichkeit des Unternehmens, den Zugriff auf Spiele-Bibliotheken und Online-Funktionen in den verschiedenen PlayStation Plus-Tarifen ohne Vorankündigung zu ändern. Kunden haben somit keine Möglichkeit, Änderungen des Angebots zu verhindern und können nur durch Kündigung reagieren. Nicht zum ersten Mal engagieren sich die Verbraucherzentralen rechtlich gegen den PlayStation-Konzern, etwa wegen der als kundenfeindlich empfundenen Praxis des automatischen Verfalls von PSN-Guthaben nach 24 Monaten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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