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Psychiater wegen Totschlags verurteilt: Große Enttäuschung bei Angeklagtem

Ein kontroverser Fall von Sterbehilfe: Die Hintergründe hinter der Verurteilung eines Berliner Arztes

Der ehemalige Internist Christoph Turowski wurde am Montag von der 40. Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen Totschlags schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Turowski hatte einer psychisch kranken Frau beim Suizid geholfen, wobei die Frage aufkam, ob die Frau in der Lage war, freiwillig über ihren Tod zu entscheiden oder ob ihr Todeswunsch Teil ihrer psychischen Erkrankung war. Der Richter betonte, dass die Freiverantwortlichkeit des Entschlusses zum Suizid eine zentrale Voraussetzung für die Straffreiheit sei.

Die 37-jährige Studentin der Tiermedizin, Isabell R., hatte im Juni 2021 Kontakt zu Turowski aufgenommen und ihm von ihren schweren Depressionen berichtet. Nachdem sie einen Suizidversuch mit Tabletten überlebt hatte, kontaktierte sie erneut den Arzt. Am Tag ihrer Entlassung aus der Psychiatrie verabreichte Turowski ihr in einem Hotelzimmer eine tödliche Infusion. Der Richter betonte, dass Turowski kein psychiatrisches Gutachten eingeholt und die Krankenakte der Frau nicht gekannt hatte, was als hochproblematisch angesehen wurde.

Turowski hatte während des Prozesses erklärt, dass er aus Humanität und Nächstenliebe gehandelt habe, um Isabell R. in ihrer seelischen Not zu helfen. Die Kammer sah die Tat als minderschweren Fall von Totschlag in mittelbarer Täterschaft an, dennoch wurde Turowski dafür verurteilt die Anforderungen an die Sterbehilfe mehrfach und erheblich missachtet zu haben. Der Arzt plant, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, während er die Entscheidung als Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ansieht.

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