Knapp ein Jahr nach einem schrecklichen Unfall mit zwei Todesopfern in Niederbayern ist ein 26-jähriger Mann in Straubing wegen zweifacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Anklage besagt, dass der Mann in alkoholisiertem Zustand auf die Gegenfahrbahn geraten war und ein Auto mit vier jungen Insassen zwischen 16 und 18 Jahren gerammt hatte. Der Fahrer des zweiten Fahrzeugs, 18 Jahre alt, verstarb trotz sofortiger Reanimationsversuche am Unfallort. Tragischerweise erlag auch eine 17-jährige Beifahrerin am folgenden Tag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Die beiden anderen Mitfahrer erlitten schwere Verletzungen, konnten aber nach Behandlung die Klinik verlassen.
Der Angeklagte äußerte sein tiefstes Bedauern zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht und entschuldigte sich für den Unfall. Neben der fahrlässigen Tötung werden ihm auch fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Die Anklagebehörde argumentiert, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Angeklagte aufgrund seiner Alkoholisierung die mögliche Gefahr eines Unfalls erkannt hätte.
Die überlebenden Insassen und die Angehörigen der Opfer nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Kritik äußerten sie darüber, dass der Angeklagte erst Monate nach dem Unfall durch einen Brief mit den Familien der Verstorbenen kommunizierte. Die emotional aufgewühlten Angehörigen verfolgten den Prozessauftakt unter Tränen. Der Angeklagte gab an, nach dem Unfall zur Aufarbeitung des Geschehens in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein. Er betonte, dass er seit dem Unglück keinen Alkohol mehr konsumiert und dass sein eigenes Leben sowie das vieler anderer durch den Vorfall zerstört wurden.