Wissenschaft

Kind auf Fahrradunfall verletzt – Haftungsfrage vor Gericht

Haftungsverteilung bei einem Unfall: Welche Konsequenzen hat das Urteil für den 12-jährigen Radler?

Auch wenn ein junger Radfahrer sich einem Fußgängerüberweg nähert, ist ein Autofahrer nicht dazu verpflichtet, zu erwarten, dass das Kind abrupt den Überweg überquert, es sei denn, die Absicht wird deutlich angezeigt. Ein solches Verhalten, obwohl für das Alter nicht untypisch, bedeutet dennoch nicht, dass der Autofahrer von der möglichen Gefahr befreit ist. Nach einem Zusammenstoß aufgrund der Betriebsgefahr des Autos könnte der Autofahrer möglicherweise teilweise haftbar gemacht werden.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 14 U 157/22), auf die der ADAC hinweist, legt nahe, dass auch bei älteren Kindern, die sich Fußgängerüberwegen nähern, eine äußerste Vorsicht geboten ist. In einem spezifischen Fall wurde eine Autofahrerin zur Zahlung von einem Drittel des Schmerzensgeldes verpflichtet, nachdem ein Zwölfjähriger Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg von ihrem Fahrzeug schwer verletzt wurde.

Die Beweisaufnahme ergab, dass der junge Radler ohne zu bremsen vom Radweg über den Fußgängerweg auf die Straße gefahren war, was letztendlich zu dem Unfall führte. Das Gericht entschied, dass von einem Zwölfjährigen ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr erwartet werden kann. Obwohl das unvorsichtige Verhalten des Jungen als altersbedingt angesehen wurde, spielte es dennoch eine Rolle bei der Haftungsverteilung.

Die Frau am Steuer des Autos sowie die Versicherung argumentierten, dass der Junge den Unfall verursacht habe. Das Gericht stimmte jedoch zu, dass die Betriebsgefahr des Autos nicht vernachlässigt werden könne und sprach dem jungen Radfahrer ein Schmerzensgeld von 22.220 Euro zu. Die Haftungsquote wurde auf ein Drittel zu zwei Dritteln zu Lasten des Jungen festgelegt, wodurch die Autofahrerin für einen Teil der entstandenen Kosten haften musste.

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Lebt in Hannover und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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