Wissenschaft

Kaskoversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge: Urteil stärkt Rechte von Versicherungsnehmern

Unerlaubter Umbau: Kaskoschutz auch für nicht zugelassene Fahrzeuge

Ein interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Celle wirft ein neues Licht auf die Kaskoversicherung für umgebaute Fahrzeuge, die nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zeigt auf, dass selbst solche Fahrzeuge Schutz genießen können.

Die Konfliktsituation

In einem konkreten Fall stand eine Harley-Davidson im Mittelpunkt, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Doch nach diversen Umbauten durfte das Motorrad nicht mehr öffentlich auf den Straßen bewegt werden. Nach einem Diebstahl verlangte die Fahrzeugbesitzerin den Wiederbeschaffungswert von ihrer Versicherung. Diese verweigerte jedoch die Zahlung mit dem Argument, der Vertrag sei nichtig, da die Maschine nicht mehr zugelassen war.

Das Urteil und seine Begründung

Das Gericht entschied überraschend zugunsten der Klägerin. Es klärte, dass es kein Gesetz gibt, das die Absicherung von nicht zugelassenen Fahrzeugen durch eine Kaskoversicherung verbietet. Selbst die fehlende Verkehrssicherheit der Maschine hob den Vertrag nicht auf. Folglich hat die Versicherungsnehmerin Anspruch auf den vollen Wiederbeschaffungswert gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle.

Die Rechtsexperten der DAV halten dieses Urteil für wegweisend. Es klärt eine bisher unsichere Rechtslage und verdeutlicht, dass auch Fahrzeuge ohne Straßenzulassung versichert werden können. Dies ist vor allem relevant für saisonal genutzte oder für Motorsportzwecke umgebaute Fahrzeuge, so die Verkehrsrechtsanwälte.

Es bleibt festzuhalten, dass die Kaskoversicherung auch bei nicht zugelassenen Fahrzeugen greift, solange keine spezifische vertragliche Regelung dagegen spricht. Dieses Urteil schafft Klarheit in einer bisher unklaren Rechtsfrage und könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, wo umgebaute Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

© dpa-infocom, dpa:240607-99-305046/2

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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