Wirtschaft

Wirtschaftsvertreter warnen: Neue Steuerregelungen bedrohen Wirtschaftsstandort NRW

Unternehmen in NRW warnen vor Belastung durch Grundsteuerpläne

Die Wirtschaftsvertreter in Nordrhein-Westfalen haben Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben geäußert, ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien zu erlauben. Hans Jörg Hennecke, Hauptgeschäftsführer von Handwerk NRW, bezeichnete den Gesetzentwurf als schädlich für den ohnehin bedrängten Wirtschaftsstandort NRW. Er warnte vor massiven Mehrbelastungen für Unternehmen in zentralen Lagen, die zu Leerständen in Fußgängerzonen und Hinterhöfen führen könnten. Eine grundsätzliche Kurskorrektur wurde von ihm gefordert.

Ähnliche Besorgnis äußerte der Verband Unternehmer NRW. Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering bezeichnete den Entwurf als „ordnungspolitisch extrem fragwürdig“ und warnte davor, dass die Kommunen die Unternehmen zusätzlich belasten könnten. Die bereits hohen Gewerbesteuersätze in NRW könnten damit noch weiter steigen. Er forderte eine sorgfältige Prüfung einer derart weitreichenden Maßnahme.

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Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen brachten einen Gesetzentwurf zur Einführung flexibler Grundsteuerhebesätze in den Landtag ein. Diese Öffnungsklausel würde es den Kommunen ermöglichen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und andere Grundstücke festzulegen. Das Ziel ist es, die drohende Ungleichheit im Steuersystem zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken auszugleichen.

Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen, die es ihnen ermöglicht, wichtige Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Aufgrund der unterschiedlichen Wertentwicklungen von Wohn- und Gewerbegrundstücken seit 1960 könnte es zu erheblichen Verschiebungen in der Grundsteuerbelastung kommen. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, plant die Landesregierung in NRW eine Anpassung der Grundsteuerregelung ab 2025.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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