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Wirtschaft

Wichtige Schritte: So geht vor Gericht im Falle einer Kündigung vor

Alles, was Sie über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage wissen müssen.

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel für Arbeitnehmer, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine solche Klage einzureichen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben. Die zuständige Stelle für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel das Arbeitsgericht am Unternehmenssitz. Dabei müssen die Kläger Angaben zur Beschäftigungsdauer machen und das Kündigungsschreiben sowie den Arbeitsvertrag vorlegen. Eine Begründung für die Unwirksamkeit der Kündigung ist zunächst nicht erforderlich, sie kann im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer, die eine Kündigung anfechten wollen, innerhalb von drei Wochen ab dem Erhalt des Kündigungsschreibens Klage einreichen müssen. Verstreicht diese Frist ohne Einreichung der Klage, wird die Kündigung automatisch wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen für Fälle, in denen der Kläger zum Zeitpunkt der Klagezustellung verreist ist. Unter bestimmten Umständen kann eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beantragt werden.

Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. In diesem Termin wird versucht, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Kläger zu erzielen. Falls keine Einigung erzielt wird, findet nach etwa vier Monaten ein Kammertermin statt, in dem ein Urteil verkündet wird. Beide Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einzulegen, was den Prozess in die zweite Instanz führt.

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt zu engagieren, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Jeder Arbeitnehmer kann dies selbst tun, aber die Erfolgschancen sind oft höher, wenn man sich rechtlich beraten lässt. Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen, die sich am Streitwert orientieren. Es gibt feste Beträge für Gerichtsgebühren gemäß dem Gerichtskostengesetz, die nur im Falle einer Gerichtsverhandlung anfallen. Anwaltskosten, die deutlich höher sind als Gerichtsgebühren, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und variieren je nach Vereinbarung mit dem Anwalt.

Die Zahlung der Gerichtskosten erfolgt zu Beginn der Verhandlung, während die Anwaltskosten individuell mit dem Anwalt vereinbart werden. Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst in der ersten Instanz. In Berufungsverfahren und höheren Instanzen sind die unterlegene Partei für die Kosten der Gegenseite verantwortlich. Es ist ratsam, sich gründlich über die rechtlichen Prozesse und Kosten zu informieren, bevor man eine Kündigungsschutzklage einreicht.

Oliver Stein

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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