Wirtschaft

Whistleblower in Deutschland: Alarm schlagen mit neuer Anlaufstelle

Whistleblower enthüllen Missstände: Die Wahrheit über die Bundesmeldestelle

Seit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli des vergangenen Jahres hat die Meldestelle des Bundes allein im Zeitraum von Juli 2023 bis April 2024 902 Meldungen erhalten. Diese Zahlen zeigen, dass Whistleblower weiterhin aktiv sind und mutmaßliche Missstände in Behörden und Unternehmen offenlegen. Die Meldestelle betont jedoch, dass es gelegentlich zu leichten Korrekturen der Statistik kommen kann, insbesondere wenn Hinweisgeber zunächst Beratung bevorzugen, bevor sie offizielle Meldungen einreichen.

Das Schutzgesetz dient dazu, Personen, die auf Missstände hinweisen, vor Repressalien und Kündigungen zu schützen. Sowohl Behörden als auch Unternehmen sind verpflichtet, Anlaufstellen zu schaffen, um Hinweise auf Betrug, Korruption sowie Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzbestimmungen entgegenzunehmen. Dies erfolgte in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die mit Verzögerung erfüllt wurde.

Gemäß dem Gesetz müssen Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern interne Meldestellen einrichten, um Hinweise vertraulich entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Größere Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben bereits ab dem 2. Juli umsetzen, während Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis Mitte Dezember eine Übergangsfrist hatten.

Zusätzlich zur internen Meldestelle wurde die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Diese gibt Whistleblowern die Wahl, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten. In ihrem Online-Formular warnt die Meldestelle vor Falschbeschuldigungen und ermutigt zur verantwortungsvollen Nutzung der Plattform.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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