Wirtschaft

Was bedeutet das EU-Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen?

Das EU-Lieferkettengesetz: Neue Regelungen und Auswirkungen auf Unternehmen und Menschenrechte

Das EU-Lieferkettengesetz hat das Ziel, Menschenrechte weltweit zu stärken, insbesondere durch die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Gemäß dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von solchen Verletzungen profitieren. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen Berichte erstellen, die darlegen, inwiefern ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt, wobei die ursprünglich vorgesehene Unternehmensgrenze von mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben wurde, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben dann für Firmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, bevor sie in den folgenden Jahren auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz sinken.

Ein Unterschied zwischen dem EU- und dem deutschen Lieferkettengesetz besteht in der Haftbarkeit der Unternehmen. Im deutschen Gesetz sind Unternehmen von der Haftbarkeit für Sorgfaltspflichtverletzungen ausgeschlossen, während die EU-Variante dies zulässt. Das deutsche Gesetz gilt zudem für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden und betrifft somit in den kommenden Jahren mehr Unternehmen als die EU-Variante.

Bei Verstößen gegen das Gesetz können die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Unternehmen überwacht und Strafen verhängen kann. Diese Strafen können bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens betragen. Wirtschaftsexperten haben gemischte Meinungen zu dem Vorhaben: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht die Richtlinie kritisch aufgrund der befürchteten Bürokratie und Rechtsunsicherheit, während der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor wirtschaftlichem Schaden für Deutschland warnt, falls das Gesetz nicht verabschiedet wird.

Deutschland spielte eine uneinheitliche Rolle bei den Verhandlungen, wobei sich die Bundesregierung bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten enthalten hatte. Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung führte dazu, dass wichtige EU-Gesetze ohne deutsche Zustimmung verabschiedet wurden. Während die FDP das Gesetz aufgrund von Bürokratie- und Rechtsrisiken für Unternehmen ablehnte, befürworteten Politiker von SPD und Grünen das Vorhaben.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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