Wirtschaft

Verwirrung um die Rente mit 63: Klärung der Frühverrentungsmöglichkeiten

Die Wahrheit über vorzeitige Rente: Wer kann nach 45 Jahren wirklich abschlagsfrei in den Ruhestand gehen?

In Deutschland gehen trotz Fachkräftemangel und staatlicher Anreize viele Menschen vorzeitig in den Ruhestand. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beträgt der Anteil der Neurentner und -rentnerinnen, die 2021 vorzeitig in Rente gingen, rund 30 Prozent. Das entspricht etwa 250.000 Menschen, die frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Es wird diskutiert, ob die sogenannte „Rente mit 63“ abgeschafft werden sollte, um nur eine vorzeitige Rente mit Abschlägen zu ermöglichen.

Bei der „Rente mit 63“ gibt es einige Missverständnisse. Der umgangssprachliche Begriff suggeriert, dass man mit 63 Jahren in den Ruhestand treten kann, was jedoch nicht zutrifft. Der korrekte Name lautet „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Ursprünglich wurde die „Rente mit 63“ 2014 eingeführt, erlaubte es den Menschen damals tatsächlich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Mit der Anpassung der Regelaltersgrenze wurde das Eintrittsalter jedoch auf 65 Jahre angehoben.

Um von der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Abschläge zu profitieren, muss eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Somit kann nur jemand, der diese Bedingung erfüllt, vorzeitig in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Wer vorzeitig in den Ruhestand treten will, aber nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllt, kann dies dennoch tun, wenn er Abschläge akzeptiert. Personen, die 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können von der Rente für langjährig Versicherte profitieren. Mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat vorzeitig in Rente zu gehen, ermöglicht es, mit 64 oder 65 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden, aber mit einer reduzierten Rente. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 14,4 Prozent an Abschlägen zu haben, was einem vorzeitigen Renteneintritt von bis zu vier Jahren entspricht. Es ist jedoch nicht möglich, vor dem Alter von 63 Jahren eine Altersrente zu beziehen.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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