In Baden-Württemberg sind vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen Personen, die sich als Ukraine-Flüchtlinge ausgaben, Bürgergeld beantragten. Der Bundesinnenministerium hat 5609 Verdachtsfälle auf versuchten Sozialbetrug gemeldet. Die meisten verdächtigen Personen stammen aus Ungarn und Rumänien, die die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, und zeichnen sich oft durch ihre geringen Ukrainischkenntnisse aus.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) untersucht diese Verdachtsfälle in Zusammenarbeit mit den ukrainischen und ungarischen Behörden. Bislang bestätigte das Bamf die ukrainische Staatsangehörigkeit für 1258 Personen und die ungarische für 208 Personen. Die Klärung der Staatsangehörigkeit ist entscheidend für den Schutzstatus einer Person in Deutschland.
Die Landesbehörden entscheiden, wie mit den geprüften Fällen umgegangen wird. Behörden in Baden-Württemberg stellten fest, dass viele der betroffenen Personen ihre Pässe in der ukrainischen Stadt Berehowe erhielten, nahe der ungarischen Grenze. Aufgrund dieser betrügerischen Fälle forderte Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sorgfältiges Arbeiten der ukrainischen Behörden bei der Dokumentenausstellung und schlug ein Ende des direkten Bürgergeldzugangs für Ukrainer vor.
CDU-Chef Friedrich Merz unterstützt die Forderung und äußerte Bedenken hinsichtlich der Entscheidung, ukrainischen Flüchtlingen sofort Bürgergeld zuzugestehen. Laut Bundesagentur für Arbeit beziehen derzeit 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld in Deutschland. Seit Januar 2023 wurden rund 154.000 von ihnen zu Integrationskursen geschickt, die aus sechs Sprachkursabschnitten und einem Orientierungsteil bestehen. Die Fälle doppelter Staatsangehörigkeiten unterliegen einer genauen Prüfung, da es sich oft um Einzelfallentscheidungen handelt.