Wirtschaft

Staatsregierung beschließt Soforthilfen für Hochwasseropfer in Bayern

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass die Bayerische Staatsregierung Soforthilfen für die durch Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten bereitstellt. Pfaffenhofens Landrat Albert Gürtner betont die Bedeutung einer schnellen und unbürokratischen Unterstützung für alle Betroffenen. Die Staatsregierung hat die entsprechenden Ministerien beauftragt, Richtlinien für die Hilfsprogramme zu erarbeiten. Sobald diese Richtlinien verfügbar sind, werden Ansprechpartner für die Antragstellung im Landratsamt zur Verfügung stehen.

Für Privathaushalte in Bayern stehen Soforthilfen in Form von „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro pro Haushalt und „Ölschäden an Gebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude zur Verfügung. Die Auszahlung dieser Hilfen erfordert einen Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Auch Unternehmen, freie Berufe, sowie die Land- und Forstwirtschaft erhalten Soforthilfen. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern können bis zu 200.000 Euro erhalten, um Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen zu decken.

Die Landwirtschaft erhält ebenfalls Unterstützung in Form von Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen und den Fischereisektor. Dies umfasst einen Ausgleich von bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro. Zudem bietet die Staatsregierung Zuschüsse aus dem Härtefonds an, um existenzielle Notlagen bei Betroffenen zu lindern. Steuerliche Erleichterungen und Förderungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz stehen ebenfalls zur Verfügung, um den Folgen der Wasserschäden entgegenzuwirken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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