Wirtschaft

Soforthilfen für von der Flut betroffene bayerische Unternehmen: Bayerns Wirtschaft unterstützt in der Not

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat kürzlich Informationen über die Soforthilfen für von der aktuellen Flut betroffene bayerische Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft bekannt gegeben. Diese Soforthilfe wird als passgenaues Unterstützungspaket für die bayerische Wirtschaft angesehen. Aiwanger betonte, dass diese Maßnahme sicherstellt, dass Betroffene nach der Naturkatastrophe nicht alleine gelassen werden.

Die Soforthilfe umfasst Unterstützung für gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern. Dabei wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen gewährt, um unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen zu decken. Bei nicht versicherbaren Schäden kann die Soforthilfe bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben betragen, während bei versicherbaren und versicherten Schäden bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben erstattet werden.

Die Unterstützung erstreckt sich auch auf Gewerbetriebe, die durch die Katastrophe in existenzielle Notlagen geraten sind. Diese Unternehmen haben Zugang zu Zuschüssen aus dem Härtefonds, um drohende existenzielle Gefährdungen abzuwenden. Die Hilfeleistungen richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen und können bis zu 100 Prozent betragen, wobei keine Überkompensation vorgesehen ist und Versicherungsleistungen angerechnet werden.

Hubert Aiwanger unterstrich die Bedeutung dieser Unterstützung, um sicherzustellen, dass die bayerische Wirtschaft trotz der tragischen Ereignisse weiterhin gedeihen kann. Er lobte auch die Unternehmen, die trotz der Extremsituation ihre Betriebe am Laufen halten, sowie diejenigen, die Verständnis zeigen, wenn Mitarbeiter für Einsätze bei Feuerwehr, THW und anderen Organisationen freigestellt werden. Die Antragstellung für die Soforthilfe erfolgt über die zuständige Bezirksregierung, um den Prozess effizient zu gestalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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