Wirtschaft

Rentner in München: Doppelte Sozialversicherungsbeiträge – Wie können Überzahlungen vermieden werden?

Seit Januar 2023 dürfen Rentner und Rentnerinnen trotz Rente einer Beschäftigung nachgehen, ohne dass das Einkommen auf die Altersrente angerechnet wird. Diese Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen erlaubt es vielen Senioren, ihr Einkommen aufzubessern und den Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Allerdings birgt das Kombi-Modell auch Nachteile, da arbeitende Rentner doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sowohl auf ihre Rente als auch auf ihr Arbeitseinkommen fallen Abzüge an, die aber bis zu einer bestimmten Grenze zurückgefordert werden können.

Gemäß dem Sozialgesetzbuch V werden Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf alle Einkünfte einer Person erhoben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt im Jahr 2024 bei 62.100 Euro. Wenn die Einkünfte eines Rentners inklusive aller Renten und Arbeitseinkommen unter dieser Grenze liegen, müssen Beiträge auf das gesamte Einkommen geleistet werden. Übersteigt das Gesamteinkommen diese Grenze, entfallen Beitragszahlungen auf den betreffenden Mehreinkommensteil.

Für Rentner wie Annemarie, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, kann es zu Überzahlungen an die Krankenkasse kommen. In solchen Fällen ist es möglich, das zu viel gezahlte Geld durch einen formlosen Antrag zurückzufordern. Rentner sollten eigenständig ihre Beiträge überprüfen, da die Erstattung der Überzahlungen nicht automatisch geschieht. Der Anspruch auf Rückerstattung verjährt nach vier Jahren, beginnend mit dem Kalenderjahr, in dem die Beiträge entrichtet wurden. Daher ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen, um die Rückzahlung zu erhalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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