Wirtschaft

Rentenanpassung für Witwen und Witwer ab Juli: Was ändert sich?

Die Reformen in Bezug auf die Witwen- und Witwerrente treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Dies betrifft 21 Millionen Rentner, von denen rund fünf Millionen Witwen und Witwer sind. Die Rentenerhöhung beläuft sich auf 4,57 Prozent, was zu einem Anstieg des Rentenwerts von 37,60 Euro auf 39,32 Euro führt. Zusätzlich erhalten Hinterbliebene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Rente bezogen haben, einen Zusatzbeitrag von 7,5 Prozent, vorausgesetzt der verstorbene Partner hatte keine eigene Rente bezogen.

Eine wesentliche Veränderung betrifft den anrechnungsfreien Einkommensverdienst, der netto auf 1.038 Euro angehoben wird. Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen und noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben, können die Rente beanspruchen. Zudem steigt der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung auf 220,19 Euro. Es wird zwischen zwei Fällen unterschieden: Erwerbstätige im letzten Kalenderjahr und Nicht-Erwerbstätige.

Die Diskussion um die Abschaffung der Hinterbliebenenrente wurde im vergangenen Jahr ausgelöst, jedoch von der Bundesregierung deutlich abgelehnt. Die Vorsitzende des Sachverständigenrates Monika Schnitzer betonte, dass die aktuelle Regelung Anreize zur Erwerbstätigkeit beeinträchtigen würde. Eine mögliche Alternative zum aktuellen System wäre das Rentensplitting, bei dem die Rentenansprüche während der Ehe zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Trotz der Debatte um Reformen bleibt die Hinterbliebenenrente als wichtige Säule der finanziellen Absicherung für Witwen und Witwer bestehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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