Wirtschaft

Rente mit 63 vs. Rente nach 35 Jahren: Wer kann früher in den Ruhestand?

Wer kann tatsächlich abschlagsfrei in Rente gehen?

In Deutschland gehen viele Menschen trotz des Fachkräftemangels und staatlicher Anreize frühzeitig in den Ruhestand, wie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berichtet wurde. Im Jahr 2021 traten etwa 30 Prozent der neuen Rentner vorzeitig in den Ruhestand, was rund 250.000 Personen entspricht. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass Stimmen laut werden, die die „Rente mit 63“ abschaffen wollen und stattdessen nur eine vorzeitige Rente mit Abschlägen ermöglichen möchten.

Es gibt einige Missverständnisse über die „Rente mit 63“. Obwohl der umgangssprachliche Name es vermuten lässt, ermöglicht die wirkliche Regelung „Rente für besonders langjährig Versicherte“, nicht jedem, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Aktuell wurde das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte auf 65 Jahre angehoben. Personen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, können mit 64 Jahren in den Ruhestand treten, während jüngere Jahrgänge bis 65 Jahre arbeiten müssen.

Um die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge zu erhalten, muss eine Wartezeit von 45 Jahren erreicht werden. Das bedeutet, dass mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt worden sein müssen, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Es herrscht jedoch ein Missverständnis darüber, dass nur die Erfüllung dieser Voraussetzung ausreicht, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen sowohl die 45 Jahre Wartezeit als auch das Erreichen des 64. oder 65. Lebensjahres erfüllt sein.

Für Personen, die 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, besteht die Möglichkeit, mit Abschlägen in den Ruhestand zu treten. Dies bedeutet, dass angehende Rentner den Ruhestand mit 64 oder 65 Jahren antreten können, wenn sie bereit sind, eine geringere Rente zu akzeptieren. Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Es ist möglich, bis zu 14,4 Prozent Abschläge zu haben, was etwa vier Jahren entspricht. Daher können Personen mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten, allerdings mit erheblichen finanziellen Einbußen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit eigenen finanziellen Mitteln vorzeitig in den Ruhestand zu treten, bevor die reguläre Altersrente greift.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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