Die Zahl der Beauftragten in der deutschen Bundesregierung hat mit 43 einen neuen Höchststand erreicht. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages sind es sogar 66 insgesamt. Diese Entwicklung rührt von der Ampelkoalition her, die mehrere neue Beauftragtenstellen geschaffen hat. Kritiker aus der Opposition, darunter Friedrich Merz von der CDU, sehen hierin ein Anzeichen für einen „aufgeblähten“ Politikapparat und fordern eine umfassende Überprüfung der Beauftragten, mit Ausnahme der Wehrbeauftragten.

CDU und CSU drängen darauf, die Zahl der Beauftragten um mindestens 50 Prozent zu reduzieren, während das Bündnis Sahra Wagenknecht alle Beauftragten abschaffen und deren Aufgaben in die Ministerien integrieren möchte. Die FDP hat ebenfalls das Ziel, die Anzahl der Beauftragten „deutlich zu reduzieren“. Im Gegensatz dazu sehen die Regierungsfraktionen, insbesondere SPD, Grüne und Linke, die Bedeutung dieser Positionen für gesellschaftliche Themen. Die SPD strebt an, die Stelle der Anti-Rassismus-Beauftragten dauerhaft zu verankern, während die Grünen die Stärkung des Beauftragten für gesellschaftliche Vielfalt fordern.

Kritik an Beauftragten und politische Prioritäten

Oppositionelle Stimmen kritisieren die Überlappung von Abgeordneten- und Regierungsfunktionen. Politikwissenschaftler Andreas Blätte hebt hervor, dass Beauftragte Sichtbarkeit für wichtige Themen schaffen und dass dies ein bedeutender Aspekt politischer Prioritätensetzung ist. Der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe betont den Nutzen der Beauftragten für die Außenpolitik, erkennt jedoch die eingehende Kritik an der Doppelnutzung ihrer Funktionen. Staatsrechtler Friedhelm Hufen sieht grundsätzlich kein Problem bei Abgeordneten, die als Beauftragte tätig sind, betont jedoch die Notwendigkeit, deren Unabhängigkeit zu wahren.

Ein weiterer Aspekt der Diskussion war die Finanzierungsfrage. Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler kritisiert die Kosten der Beauftragten und merkt an, dass es einfacher sei, neue Stellen zu schaffen, als bestehende abzubauen, da Letzteres als Abwertung eines Themas wahrgenommen werden könnte.

Bürokratieentlastung im Fokus

Parallel zu diesem Thema hat der Bundestag am 26. September 2024 den Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) angenommen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro zu entlasten. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht und die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Auch die Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, wie wichtig Bürokratieabbau für Unternehmen ist. Dr. Robert Habeck von den Grünen äußerte die Notwendigkeit, Bürokratie für einen wirtschaftlichen Aufschwung abzubauen.

In der öffentlichen Verwaltung sind verschiedene Fortschritte geplant. So wird ab September 2023 die Möglichkeit geschaffen, Autos online anzumelden, um den Gang zur Zulassungsstelle zu vermeiden. Auch Genehmigungsprozesse, beispielsweise für Windräder, sollen durch bundeseinheitliche Standards beschleunigt werden. Diese Schritte machen Teil eines Sonderberichts, der von der Bundesregierung zur Frage der besseren Rechtssetzung und Bürokratieabbau erarbeitet wurde.

Die Bundesregierung ist bestrebt, Ideen und Hinweise aus der Wirtschaft sowie der Bevölkerung zur Entlastung bürokratischer Pflichten einzuholen. Besonders interessant bleibt die geplante digitale Umsetzung von gesetzgeberischen Maßnahmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Die aktuellen Diskussionen über Beauftragte und Bürokratieabbau verdeutlichen die Spannungen innerhalb der politischen Landschaft der Bundesrepublik. Die verschiedenen Initiativen und Kritikpunkte werden die politische Agenda in den kommenden Monaten stark beeinflussen.

Für weitere Informationen: Tagesschau, Bundestag, Bundesregierung.