Wirtschaft

Neues Gesetz zur IT-Sicherheit: Länder und Verbände können ab heute Stellung nehmen

Cybersicherheit auf dem Prüfstand: Neue Gesetzesnovelle zur Abwehr von Cyberattacken

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine umfassende Modernisierung und Neustrukturierung des deutschen IT-Sicherheitsrechts vorsieht. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Länder- und Verbändebeteiligung zu diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der 2. EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) eingeleitet und den Gesetzentwurf veröffentlicht. Die Einbindung von Verbänden in den Gesetzgebungsprozess ist von großer Bedeutung, da der Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitert wird.

In Bezug auf den Gesetzentwurf betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die fortwährend hohe Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit. Sie erklärte, dass mit dem Gesetz künftig mehr Unternehmen in verschiedenen Sektoren Mindestvorgaben für die Cybersicherheit einhalten und bei Cybervorfällen Meldepflichten erfüllen müssen. Das Ziel sei es, das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Risiko von Unternehmen, Opfer von Cyberangriffen zu werden, zu senken.

Der Gesetzentwurf setzt im Wesentlichen die Anforderungen der EU-Richtlinie 2022/2555 zur Cybersicherheit in Deutschland um. Er beinhaltet die Einführung neuer Kategorien wie „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“, wodurch der Anwendungsbereich erheblich erweitert wird. Zudem werden Mindestsicherheitsanforderungen festgelegt und ein dreistufiges Meldesystem für Cybersicherheitsvorfälle eingeführt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch Unternehmen und der Stärkung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung. Es werden auch neue Bußgeldrahmen eingeführt, die sich möglicherweise am weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens orientieren. Zudem sollen wesentliche nationale Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement gesetzlich verankert und die Rolle eines Chief Information Security Officer für den Bund etabliert werden.

Das BSI ist als Cybersicherheitsbehörde des Bundes für den Schutz der Regierungsnetze, die Sicherung zentraler Netzübergänge sowie die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und anderer Unternehmen verantwortlich. Es unterstützt auch die IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Gesetzentwurf kann unter www.bmi.bund.de/nis2 eingesehen werden.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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