Wirtschaft

Neue Abrechnungsempfehlung verbessert psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte

Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung für Privatversicherte und Beihilfeempfänger

In einer neuen Entwicklung zur psychotherapeutischen Versorgung werden Privatversicherte und Beihilfeempfänger ab dem 1. Juli von verbesserten Leistungen profitieren. Dies ergibt sich aus einer neuen Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer (BÄK), Bundespsychotherapeutenkammer, privaten Krankenversicherern (PKV) und Beilhilfeträgern.

Umfangreiche Erweiterungen bei psychotherapeutischen Leistungen

Die Beteiligten haben beschlossen, dass künftig eine Vielzahl neuer psychotherapeutischer Leistungen analog abgerechnet werden können. Dies beinhaltet beispielsweise Maßnahmen zur sofortigen Interventions- und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen hinweg. Dadurch soll die bestehende Lücke im Leistungsumfang für Privatpatienten im Vergleich zu gesetzlich Versicherten geschlossen werden.

Eine der bedeutenden Neuerungen ist die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen bei psychotherapeutisch-psychiatrischen Indikationen in die Behandlung einzubeziehen. Diese Leistungen können über die Analog-Ziffer 804 abgerechnet werden, die unter anderem ein eingehendes therapeutisches Gespräch mit gezielter Exploration umfasst. Ebenso kann die Ziffer 804 analog bei der psychotherapeutischen Behandlung durch ein eingehendes therapeutisches Gespräch geltend gemacht werden.

Der PKV-Verband betont, dass das bestehende Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) veraltet ist. Es umfasst keine etablierten Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie. Mithilfe der neuen Analogziffern werden nun auch für diese Leistungen Möglichkeiten der Abrechnung geschaffen.

Weiterführende Partnerschaft und Zukunftsausblick

PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther hebt die verbesserte Versorgung der Privatpatienten durch die neuen psychotherapeutischen Leistungen hervor. Er lobt das produktive Zusammenwirken mit der BÄK und Bundespsychotherapeutenkammer bei dieser Entwicklung. Reuther weist darauf hin, dass die Erneuerung der GOÄ überfällig ist, was sich auch in der Notwendigkeit der neuen Abrechnungsempfehlung für die Psychotherapie zeigt.

Es wird erwartet, dass der Bundesgesundheitsminister bald die Gesetzgebung in Angriff nehmen wird, nachdem der gemeinsame Vorschlag der BÄK und PKV übergeben wurde. Einzig in Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich die Beihilfeträger bisher den Abrechnungsempfehlungen nicht angeschlossen.

Die beschlossenen Maßnahmen signalisieren eine wichtige Verbesserung in der psychotherapeutischen Versorgung, die den Privatversicherten und Beihilfeempfängern zugutekommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Parteien verspricht zukünftig weitere positive Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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