Wirtschaft

Gerichtsurteil: 12-Jähriger Radfahrer vs. Autofahrerin – Haftungsquote festgelegt

Wer haftet bei einem Unfall am Fußgängerüberweg? Gerichtsurteil wirft neue Fragen auf.

In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle wird die Frage aufgeworfen, ob ein 12-jähriger Radfahrer allein haften muss, nachdem es zu einem Zusammenstoß mit einem Auto an einem Fußgängerüberweg kam. Laut der Gerichtsentscheidung war der Junge ohne zu bremsen vom Radweg über den Fußgängerweg auf die Straße gefahren. Die Autofahrerin sah ihn zu spät und es kam zu einem Unfall, bei dem das Kind schwer verletzt wurde. Die Versicherung der Autofahrerin verweigerte zunächst die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, da sie der Ansicht war, dass der 12-Jährige den Unfall verursacht hatte.

Das Gericht stellte fest, dass von einem 12-Jährigen ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr zu erwarten sei. Der Junge habe erkennen müssen, dass es verboten und gefährlich ist, auf diese Weise einen Fußgängerüberweg zu überqueren. Allerdings wurde berücksichtigt, dass ein 12-Jähriger noch kein Erwachsener ist und sein unachtsames Verhalten als typisch für das Alter angesehen wurde. Aufgrund dieser Einschätzung wurde eine Haftungsquote von einem Drittel zu zwei Dritteln zugunsten des jungen Radfahrers festgelegt.

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Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch ältere Kinder an Fußgängerüberwegen besondere Vorsicht erfordern. Autofahrer sollten daher gerade in solchen Situationen besonders aufmerksam sein und bereit sein zu bremsen. Letztendlich musste die Autofahrerin anteilig mithaften, und der Junge erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.220 Euro zugesprochen. Dieses Urteil wirft ein Licht auf die Verantwortlichkeiten von Autofahrern und jungen Radfahrern im Straßenverkehr, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Die Betriebsgefahr des Autos spielte ebenfalls eine Rolle in der Haftungsverteilung, die das Gericht berücksichtigte.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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