Wirtschaft

Frühzeitiger Ruhestand: Die Wahrheit über die Rente mit 63

Erfahren Sie, wer wirklich vorzeitig in den Ruhestand gehen darf - Überraschende Fakten zur "Rente mit 63"

Die Rente mit 63 ist ein häufig missverstandenes Thema in Deutschland. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gehen etwa 30 Prozent der neuen Rentner und Rentnerinnen vorzeitig in den Ruhestand, was rund 250.000 Menschen entspricht. Dies hat zu Forderungen geführt, die „Rente mit 63“ abzuschaffen und stattdessen eine vorzeitige Rente nur noch mit Abschlägen zu ermöglichen.

Trotz des umgangssprachlichen Begriffs „Rente mit 63“ ist der korrekte Name eigentlich „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wurde 2014 eingeführt und ermöglichte es damals vielen Menschen, nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 65 Jahre müssen heutzutage Personen zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, bis zum 64. Lebensjahr warten, um in den vorzeitigen Ruhestand zu treten. Spätere Jahrgänge müssen sogar bis 65 warten.

Um von der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Abschläge profitieren zu können, muss eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren eingehalten werden. Dies bedeutet, dass man mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben muss, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können.

Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, jedoch die 45-jährige Wartezeit nicht erfüllen, können Abschläge in Kauf nehmen. Beitragszahler, die 35 Jahre lang Beiträge geleistet haben, können von der Rente für langjährig Versicherte profitieren. Sie können ab 64 oder 65 Jahren aufhören zu arbeiten, wenn sie bereit sind, eine geringere Rente zu akzeptieren. Jeder Monat vorzeitig in den Ruhestand führt zu einem Abschlag von 0,3 Prozent, sodass man bei einem vorzeitigen Renteneintritt von 64 Jahren 10,8 Prozent weniger Rente erhält.

Die maximalen Abschläge liegen bei 14,4 Prozent, was vier Jahren vorzeitiger Rente entspricht. In Fällen, in denen eine Person eigentlich erst mit 67 in Rente gehen dürfte, jedoch mit 63 aufhören möchte, sind erhebliche finanzielle Einbußen zu erwarten. Frühere Altersrenten sind nicht vorgesehen, es sei denn, der Einzelne verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um vorzeitig in den Ruhestand zu treten.

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Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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