Finanzen

Vermeiden Sie diese drei Fragen, wenn Ihre Krankenkasse anruft – Gesundheitsinformationen schützen!

Geheimnis gelüftet: Warum diese drei Fragen der Krankenkasse tabu sind

Wenn Arbeitnehmer aufgrund von Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Sehnenrissen für eine längere Zeit ausfallen und die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers nach sechs Wochen endet, tritt die Krankenkasse ein, um Krankengeld zu zahlen. Dabei sollten Arbeitnehmer darauf achten, bestimmte Fragen der Krankenkasse nicht zu beantworten. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass einige gesetzliche Kassen fragwürdige Methoden anwenden, um Kosten zu sparen, und unter Druck setzen könnten.

Um Geld zu sparen, dürfen Krankenkassen laut dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ keine zusätzlichen Daten sammeln, es sei denn, diese sind unbedingt erforderlich. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Fragen zu Problemen am Arbeitsplatz, familiären Angelegenheiten oder Urlaubsplänen zu beantworten. Fragen nach der Selbsteinschätzung des Befindens, der Arbeitsplatzgestaltung oder einem Rentenantrag sind ebenfalls nicht erlaubt.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Telefonat mit der Krankenkasse protokolliert werden muss, und Arbeitnehmer sollten der telefonischen Datenerhebung vorher zustimmen. Sie haben auch das Recht, Informationen über das Protokoll zu erhalten. Wenn Arbeitnehmer während des Krankengeldbezugs innerhalb Deutschlands verreisen, müssen sie die Krankenkasse nicht informieren. Bei Reisen ins Ausland besteht jedoch kein Anspruch auf Krankengeld.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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