Finanzen

Steuerbescheid erhalten: So schnell wartet man auf die Steuererstattung

Die spannende Welt der Finanzamt-Rückzahlungen

Der lang ersehnte Moment ist gekommen – der Steuerbescheid ist endlich im Briefkasten. Jetzt stellt sich die Frage: Wann kann man mit einer möglichen Rückzahlung vom Finanzamt rechnen? Nachdem Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben, erhalten sie nach einer gewissen Bearbeitungszeit einen Bescheid vom Finanzamt. Darin wird festgelegt, ob eine Steuerzahlung fällig ist oder ob eine Rückzahlung erfolgt. Falls Letzteres der Fall ist, können Verbraucher ab diesem Zeitpunkt mit dem Geld auf ihrem Konto rechnen.

In der Regel erhalten Verbraucher die Rückzahlung vom Finanzamt zeitgleich mit dem Versand des Steuerbescheids. Das bedeutet, dass das Geld eventuell schon auf dem Konto ist, bevor der schriftliche Bescheid eintrifft. Es empfiehlt sich, die Steuererklärung frühzeitig abzugeben, da dies dazu führen kann, dass Steuerpflichtige schneller Rückmeldung über die Richtigkeit ihrer Unterlagen erhalten. Personen, die ihre Steuererklärung zu Beginn des Jahres einreichen, könnten daher in den nächsten Wochen mit Post vom Finanzamt rechnen.

Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen gibt an, dass rund 95 Prozent aller Einkommenssteuererklärungen innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten bearbeitet werden. Die Gutschrift der Rückzahlung erfolgt in der Regel auf das in der Steuererklärung angegebene Bankkonto. Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn die Bankverbindung nicht korrekt ist. In diesem Fall ist es möglich, die Bankverbindung nachträglich über Mein ELSTER zu übermitteln, entweder schriftlich oder elektronisch.

Falls die angegebene Bankverbindung nicht mehr gültig ist, wird der Steuerzahler vom Finanzamt kontaktiert. Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Finanzbehörde selbst zu informieren. Bei einer falschen Bankverbindung drohen keine Strafen, jedoch ist bei einer verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung ein Verspätungszuschlag zu entrichten. Pro begonnenem Monat der Verspätung können Betroffene mit einem Betrag von mindestens 25 Euro rechnen.

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