Finanzen

Schlichtungsspruch abgelehnt: Bauhauptgewerbe in Tarifverhandlungen

Aufdeckung der Mängel: Warum die Arbeitgeber den Schlichterspruch im Bau-Tarifkonflikt ablehnen.

In den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe haben die Arbeitgeber den Schlichterspruch vom 19. April abgelehnt. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erklärten, dass der Schlichtungsspruch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht habe. Die Arbeitgeberseite führte rechtliche Bedenken und die unpassende Höhe des Abschlusses angesichts der aktuellen Baukrise als Gründe an.

Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, kritisierte insbesondere die einheitliche Festlegung aller Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr, da dies gegen das Berufsbildungsgesetz verstoße. Er bemängelte zudem die mangelnde Berücksichtigung der aktuellen konjunkturellen Lage im Schlichterspruch. Nostitz betonte, dass die Realität der baukonjunkturellen Krise nicht angemessen im Schlichterspruch reflektiert werde.

Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, kritisierte ebenfalls den Schlichterspruch. Sie bemängelte vor allem die fehlende Fortschritte in der Ost-West-Angleichung und die ungleichen Erhöhungen in verschiedenen Lohngruppen. Beeke forderte eine einheitlich prozentuale Erhöhung für alle sowie die Einbeziehung von tariflichen Entgeltumwandlungen, wie beispielsweise Firmenrad-Leasingangebote, als attraktive Vergütungsbestandteile.

Der Schlichterspruch sah eine Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab Mai 2024 um 250 Euro und im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent sowie im Tarifgebiet Ost um 4,95 Prozent ab April 2025 vor, bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Trotz der Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeberseite besteht weiterhin Bedarf an einer Einigung im Bau-Tarifkonflikt, um die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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