Finanzen

Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen: Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen

Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen: Die verheerenden Folgen eines vergessenen Antrags.

Das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat kürzlich einen Rentner dazu verpflichtet, rund 80.000 Euro zurückzuzahlen. Laut Informationen von „beck-aktuell.HEUTE IM RECHT“ bezieht sich diese Entscheidung auf eine falsche Angabe im Rentenantrag des Rentners. Der Rentner erhielt seit 1967 aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft. Seit 2009 bezog er zusätzlich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von etwa 2.400 Euro monatlich. Bei der Beantragung der Altersrente forderte die Rentenversicherung explizit Informationen über den Bezug einer Unfallrente an. Der Rentner verschwieg jedoch die monatlichen Zahlungen von 1.260 Euro von seiner Berufsgenossenschaft, was erst nach etwa zehn Jahren ans Licht kam.

Der Rentenanspruch des Rentners wurde durch die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft über die Verschlimmerung der Folgen seines Arbeitsunfalls erhöht, was wiederum zur Forderung der über 80.000 Euro durch die Rentenversicherung führte. Trotz des Einspruchs des Rentners, der sich auf falsche Beratung berief, entschied das Gericht zugunsten der Rentenversicherung. Laut dem Urteil (L 5 R 121/23) hatte der Rentner „zumindest grob fahrlässig“ gehandelt, da er aufgefordert wurde, sämtliche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzugeben. Das Unterlassen dieser Information wurde vom Gericht als grob fahrlässig betrachtet. Zudem wurde der Einwand des Rentners hinsichtlich einer Verjährung abgelehnt, da die zehnjährige Verjährungsfrist in diesem Fall nicht überschritten wurde.

Es fällt auf, dass Rückzahlungen in solch enormer Höhe keine Regel sind. Ein anderer Fall aus dem Jahr 2023 zeigt, wie ein Rentner aufgrund eines Rechenfehlers der Versicherung zu unrechtmäßig hohen Bezügen kam und eine Rückzahlung in Höhe von 21.000 Euro leisten musste. Experten haben festgestellt, dass fehlerhafte Rentenanträge eher zu niedrigeren Monatsbezügen führen. Laut Olaf Zinke von „agrarheute“ können sich solche Fehlerbeträge Monat für Monat summieren. Berichte des Bundesversicherungsamtes ergaben, dass zwischen 30 und 50 Prozent der Rentenbescheide Fehler aufweisen können.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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