Finanzen

Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen: Gerichtsurteil schockiert die Region

Rentner verliert 80.000 Euro wegen falscher Rentenauskunft

Ein Rentner aus Hessen wurde vom Landessozialgericht in Darmstadt dazu verpflichtet, rund 80.000 Euro zurückzuzahlen. Der Rentner erhielt seit 1967 eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft und seit 2009 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei der Beantragung der Altersrente verschwieg er jedoch die monatlichen Zahlungen von 1.260 Euro der Berufsgenossenschaft, was später ans Licht kam. Nachdem der Rentner über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands informierte und die Unfallrente erhöht wurde, verlangte die Rentenversicherung die Rückzahlung.

Das Gericht wies die Klage des Rentners ab, da dieser „zumindest grob fahrlässig“ gehandelt habe. Der Rentner wurde explizit aufgefordert, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzugeben, was er versäumte. Der Rentner argumentierte, falsch beraten worden zu sein, doch das Gericht entschied zugunsten der Rentenversicherung. Es wurde festgestellt, dass der Rentner hätte wissen müssen, dass ihm die Altersrente nicht in dieser Höhe zusteht. Zudem wurde sein Einwand bezüglich der Verjährung zurückgewiesen, da die Verjährungsfrist von zehn Jahren nicht überschritten war.

Rückzahlungen in einer solchen Größenordnung sind selten. Experten weisen darauf hin, dass fehlerhafte Rentenanträge normalerweise zu geringeren Monatsbezügen führen. Laut einer Studie des Bundesversicherungsamtes sind zwischen 30 und 50 Prozent der Rentenbescheide fehlerhaft. Im Jahr 2023 gab es einen Fall, in dem ein Rentner aufgrund eines Rechenfehlers zu hohe Bezüge erhielt und eine Rückzahlung von 21.000 Euro leisten musste. Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, bei Rentenanträgen äußerste Sorgfalt walten zu lassen, um spätere Rückzahlungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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