Finanzen

Neue Gesetze in Deutschland schützen Whistleblower vor Repressalien

Neue Zahlen und Entwicklungen im Hinweisgeberschutzgesetz: Ein Blick hinter die Kulissen der Bundesmeldestelle

Im Zeitraum zwischen dem 2. Juli 2023 und dem 30. April 2024 gingen bei der externen Meldestelle des Bundesamts für Justiz insgesamt 902 Meldungen von Hinweisgebern ein. Diese Anlaufstelle wurde im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes geschaffen, das im Juli des Vorjahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die auf Missstände hinweisen, vor möglicher Entlassung oder Schikanen zu schützen.

Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gemäß dem Gesetz verpflichtet, vertrauliche Anlaufstellen für Hinweisgeber einzurichten, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Verstößen gegen Umweltschutz- und Tierschutzregeln entgegennehmen und bearbeiten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Größere Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben des Gesetzes bereits ab dem 2. Juli umsetzen, während Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern eine Übergangsfrist bis Mitte Dezember hatten.

Die Meldestelle des Bundes gibt Whistleblowern die Wahl, ob sie Verstöße intern oder extern melden möchten. Das Online-Formular der Meldestelle warnt jedoch vor Falschbeschuldigungen und soll sicherstellen, dass eingehende Hinweise valide und relevant sind. Derzeit erhalten sie durchschnittlich etwa 90 Hinweise pro Monat, die mögliche Missstände in Behörden und Unternehmen betreffen. In Einzelfällen kann es zu geringfügigen Korrekturen in der Statistik kommen, insbesondere wenn Hinweisgeber sich zunächst beraten lassen, bevor sie eine formelle Meldung abgeben.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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