Finanzen

Neue EU-Bargeldobergrenze: Deutschland vor Veränderungen in Geldwäschekontrolle

Deutschland ist bekannt als Bargeld-Land, ohne bisher eine Obergrenze für Zahlungen mit Scheinen und Münzen zu haben. Durch einen Beschluss der EU wird sich dies nun ändern. Die EU-Mitgliedsstaaten haben in Brüssel eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen beschlossen, um Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Die Regelung wird in drei Jahren wirksam sein, wobei Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen ausgenommen sind, sofern keine berufliche Tätigkeit mit dem Verkaufsobjekt verbunden ist. Nationale Regierungen können sogar eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

In Deutschland gab es bisher keine festgelegte Grenze für Barzahlungen. Bei Beträgen über 10.000 Euro müssen Personen jedoch nachweisen, woher das Geld stammt. Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und aufzubewahren. Die neuen Vorschriften geben den Finanzermittlungsstellen, wie in Deutschland dem Zoll, zusätzliche Befugnisse zur Analyse und Aufdeckung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsfällen sowie zur Aussetzung verdächtiger Transaktionen.

Zukünftig sind nicht nur Banken und Casinos, sondern auch Händler von Luxusgütern, Anbieter von Krypto-Vermögenswerten und unter bestimmten Bedingungen sogar Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet, Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Zur Überwachung der Regeln ist die Einrichtung einer neuen Behörde in Frankfurt geplant, die „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA). Sie soll Mitte des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen und die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt setzte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durch.

Das EU-Parlament hat Ende des vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften freigemacht. Die Gesetze müssen noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

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