Finanzen

Minijob-Falle: Bürgergeldempfängerinnen berichten von ihren Einkommenserfahrungen

"Das Dilemma der Minijobber: Warum sich Arbeit für Bürgergeldempfänger oft nicht lohnt"

Die Diskussion um die Bürgergelderhöhung und die Auswirkungen auf Geringverdiener hat Anfang 2024 zu hitzigen Debatten geführt. Besonders die Christdemokraten befürchten, dass die erhöhten Regelsätze und Freibeträge zu einer Ablehnung von Arbeit führen könnten. In der RTL-Zwei-Sendung „Hartz und Herzlich“ berichten die Bürgergeldbezieherinnen Ela und Beate von ihren Erfahrungen mit Nebenjobs. Trotz ihres Engagements auf Minijob-Basis sind sie mit den finanziellen Auswirkungen unzufrieden.

Die beiden Frauen arbeiten jeweils bei einer Reinigungsfirma und erhalten für ihre Tätigkeit insgesamt 520 Euro brutto. Letztendlich dürfen sie nur 184 Euro behalten, der Rest wird auf ihr Bürgergeld angerechnet. Diese Situation führt zu großem Unmut bei den Bürgergeldempfängerinnen, da sie das Gefühl haben, dass sich die Arbeit nicht lohnt, wenn ihnen ein Großteil ihres Verdienstes abgezogen wird.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Bürgergeldbezieher spielen eine entscheidende Rolle. Laut buergersgeld.org dürfen 100 Euro des Verdienstes anrechnungsfrei bleiben, aber alles darüber hinaus führt zu Kürzungen des Bürgergelds. Dies führt dazu, dass die Frauen nur einen geringen Teil ihres Minijob-Verdienstes tatsächlich behalten können.

Eine Ausnahme gilt für Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren, die seit dem 1. Juli 2023 das gesamte Einkommen aus einem Minijob bis zur Grenze von 538 Euro behalten dürfen. Diese Regelung könnte sich möglicherweise ändern, wenn der geplante Mindestlohn im Jahr 2025 steigt. Die Situation der Bürgergeldempfängerinnen in der RTL-Zwei-Sendung zeigt, dass trotz ihres Engagements im Minijob die finanziellen Anreize nicht ausreichend sind, um die Arbeit zu rechtfertigen.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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