Finanzen

Krankengeld: Wichtige Infos zur Telefonie mit der Krankenkasse

Die geheimen Fragen der Krankenkasse: Was sollten Versicherte nicht preisgeben?

Wenn Arbeitnehmer ins Krankengeld fallen, kann die Krankenkasse anrufen. Dabei gibt es bestimmte Fragen, die nicht beantwortet werden sollten. Das Krankengeld wird während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt, wobei der „gelbe Schein“ seit dem 1. Januar 2023 durch die digitale eAU ersetzt wurde. Die Auszahlung von Krankengeld kann teuer sein, und einige gesetzliche Kassen verwenden fragwürdige Methoden, um Kosten zu sparen. Versicherte sind gesetzlich nicht verpflichtet, persönliche Informationen am Telefon an ihre Krankenkasse weiterzugeben. Es wird geraten, keine Auskunft über den Gesundheitszustand telefonisch zu geben.

Gemäß dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ dürfen Krankenkassen keine zusätzlichen Daten über Versicherte sammeln, es sei denn, sie sind absolut notwendig. Arbeitnehmer müssen nicht alle Fragen von der Krankenkasse beantworten, wie zum Beispiel Fragen zu Problemen am Arbeitsplatz, familiären Ärgernissen oder der Urlaubsplanung. Fragen nach Selbsteinschätzungen des Befindens oder Rentenanträgen sind nicht mehr zulässig. Es ist wichtig, dass das Telefonat mit der Krankenkasse protokolliert wird, nachdem der Arbeitnehmer der telefonischen Erhebung zugestimmt hat. Informationen über das Protokoll müssen dem Verbraucher zugänglich sein.

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Während des Bezugs von Krankengeld innerhalb Deutschlands ist es nicht erforderlich, die Krankenkasse über eine Reise zu informieren. Bei Auslandsreisen gibt es jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Es ist ratsam, sich über die Rechte und Pflichten im Umgang mit der Krankenkasse während des Krankengeldbezugs gut zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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