Finanzen

Krankengeld: Verbraucherschutz gegen fragwürdige Anfragen der Krankenkasse

Geheimtipps: Was Sie der Krankenkasse lieber nicht verraten sollten

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Ein Knochenbruch oder ein Sehnenriss führen oft zu längeren Ausfällen, wo zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld für die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Seit dem 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital übermittelt, sodass der Gang zum Arbeitgeber entfällt.

Es gibt jedoch klare Regeln, die die Krankenkasse bei der Datenerhebung einhalten muss. Laut dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ dürfen Krankenkassen keine unnötigen Daten sammeln. Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, Fragen zur Arbeitsplatzsituation, familiären Problemen oder Urlaubsplanung zu beantworten. Es wird betont, dass Fragen nach Selbsteinschätzungen, Arbeitsplatzgestaltung oder Rentenanträgen nicht zulässig sind.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer jedes Telefonat mit der Krankenkasse protokollieren lassen. Die Zustimmung zur telefonischen Erhebung muss elektronisch oder schriftlich erfolgen. Zudem haben Betroffene das Recht, alle Informationen über das Protokoll einzusehen. Bei einer Reise innerhalb Deutschlands während des Krankengeldbezugs müssen Versicherte die Krankenkasse nicht informieren. Allerdings besteht bei Auslandsreisen kein Anspruch auf Krankengeld.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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