Finanzen

Krankengeld-Telefonat: So schützen Sie sich vor unerlaubten Fragen der Krankenkasse

Die geheime Taktik: So entgehen Sie unerwünschten Fragen der Krankenkasse

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Ein Knochenbruch oder ein Sehnenriss können zu längeren Ausfallzeiten führen, wodurch der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet. Ab der 7. Woche übernimmt die Krankenkasse diese Zahlungen.

Das Krankengeld wird für den Zeitraum der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2023 ist der „gelbe Schein“ passé, die Meldung erfolgt digital. Trotz der Kosten für die Krankenkassen, versuchen einige, Kosten zu sparen, indem sie fragwürdige Methoden anwenden, wie der Sozialverband VdK Deutschland e.V herausgefunden hat.

Es wird empfohlen, keine persönlichen Informationen am Telefon an die Krankenkasse weiterzugeben. Arbeitnehmer sind gesetzlich gesehen nicht verpflichtet, alle Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Laut dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ dürfen Krankenkassen keine zusätzlichen Daten sammeln, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Arbeitnehmer müssen beispielsweise nicht über Probleme am Arbeitsplatz, familiäre Angelegenheiten oder Urlaubspläne sprechen.

Während des Telefonats mit der Krankenkasse sollte darauf geachtet werden, dass das Gespräch protokolliert wird. Vorher muss man einer telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zustimmen. Versicherte müssen außerdem informiert werden, wenn die Krankenkasse das Telefonat aufzeichnet. Wenn Versicherte eine Reise innerhalb Deutschlands während des Krankengeldbezugs planen, müssen sie die Krankenkasse nicht informieren. Bei Auslandsreisen besteht jedoch kein Anspruch auf Krankengeld.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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