Finanzen

Krankengeld-Kontrolle: Was darf die Krankenkasse fragen?

Die geheimen Fragen der Krankenkasse: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Ein Knochenbruch oder ein Sehnenriss können dazu führen, dass sie für eine längere Zeit ausfallen. Während der ersten sechs Wochen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Ab der 7. Woche muss die Krankenkasse einspringen.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass Krankenkassen in einigen Fällen fragwürdige Methoden anwenden, um Kosten zu sparen. Es wird berichtet, dass einige Versicherte unter Druck gesetzt wurden, persönliche Informationen preiszugeben. Die gesetzliche Lage besagt jedoch, dass Versicherte gesetzlich nicht verpflichtet sind, am Telefon persönliche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen.

Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung dürfen Krankenkassen keine zusätzlichen Daten über Versicherte sammeln, es sei denn, sie sind unbedingt notwendig. Es wird betont, dass Arbeitnehmer nicht gezwungen werden können, Fragen zu beantworten wie: Probleme am Arbeitsplatz, familiäre Angelegenheiten oder Urlaubsplanung.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Telefonat mit der Krankenkasse protokolliert werden muss. Vorher sollte man der telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zustimmen. Arbeitnehmer haben das Recht, Informationen über das Protokoll zu erhalten. Wenn Versicherte während des Bezugs von Krankengeld eine Reise innerhalb Deutschlands planen, müssen sie die Krankenkasse nicht informieren. Jedoch gilt dies nicht für Auslandsreisen, da in diesem Fall kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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