Einige Konten der Finanzämter sind nicht mehr aktiv, was Bürger dazu veranlasst, ihre gespeicherten Bankverbindungen dringend zu überprüfen. Steuern sind für viele Menschen ein unliebsames Thema, aber regelmäßige Auseinandersetzungen damit sind unumgänglich. Bei Steuerzahlungen, egal ob Vorauszahlungen oder Nachzahlungen, ist eine gültige IBAN für die korrekte Überweisung erforderlich. Daher ist es ratsam, vor der Freigabe von Zahlungen die Angaben sorgfältig zu überprüfen, da einige bisherige Konten der Finanzämter nicht mehr aktiv sind.
Insbesondere einige Konten der Sparkasse sind von den Änderungen betroffen. Bürger, die diese Konten in ihren Bankkontakten gespeichert haben oder Daueraufträge eingerichtet haben, sollten die Verbindungen dringend aktualisieren. Personen mit Lastschriftmandaten sind automatisch von den Änderungen betroffen, da die Umstellung auf andere Bankkonten erfolgt. Der Mai bringt wichtige Steuertermine mit sich, daher ist es ratsam, alle Fälligkeiten im Auge zu behalten.
Die Kreissparkasse Heidenheim und das Finanzamt Heidenheim bestätigten eine solche Änderung aufgrund neuer Kontoführungsgebühren. In den letzten Jahren wurden immer wieder Konten aufgegeben, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Ein Gerichtsurteil über erhöhte Gebühren könnte vielen Betroffenen eine Rückerstattung ermöglichen, nicht nur in der Hauptstadt.
Die Bankverbindungen der Finanzämter bei der Deutschen Bank stehen Bürgern beispielsweise kostenfrei zur Verfügung. Laut der Bundesbank führt die Deutsche Bank traditionell Konten für viele Finanzämter, ohne dabei Gebühren zu erheben. Die Bankverbindungen für Steuerzahlungen sind normalerweise im Schreiben zur Steuerzahlung enthalten oder können online eingesehen werden. Verbraucher sollten ihre eigenen Konten bei der Bank auf versteckte Gebühren überprüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden.