Finanzen

Jobcenter verpflichtet: Mietschulden für Bürgergeld-Bezieher übernehmen

Die versteckten Kosten des Bürgergeldes: Was Sie über Mietschulden und das Jobcenter wissen müssen

Bürgergeldbezieher, die den monatlichen Regelsatz von 502 Euro erhalten, haben oft Schwierigkeiten, ihre Schulden zu begleichen. Insbesondere Mietschulden können zu ernsthaften Problemen führen, wie der Verlust der Wohnung und mögliche Obdachlosigkeit. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, dass das Jobcenter verpflichtet ist, Mietschulden in Form eines Darlehens zu übernehmen, wie vom Bundessozialgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2022 festgelegt.

Das Urteil besagt, dass Bürgergeldbezieher kein formelles Darlehen beantragen müssen, um Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten. Es genügt, wenn sie das Jobcenter über ihre drohende Wohnungskündigung informieren. Darüber hinaus schließt das Gerichtsurteil private Darlehen von Freunden oder Familie nicht aus, wenn es um die Gewährung eines Darlehens durch das Jobcenter geht.

Um Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter zu haben, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Jobcenter muss über die Notlage informiert sein, beispielsweise über Mietschulden oder eine drohende Kündigung, und es muss die Möglichkeit haben, über den Antrag auf ein Darlehen zu entscheiden, bevor private Darlehen ausgezahlt werden. Es ist daher entscheidend, dass Bürgergeldbezieher wissen, welche Kosten das Jobcenter übernehmen kann, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Neben der Unterstützung bei Mietschulden ist es wichtig, dass Bürgergeldbezieher auch über weitere Leistungen informiert sind, die das Jobcenter anbietet. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme von Stromkosten, die teilweise vom Jobcenter getragen werden können. Indem Bürgergeldbezieher sich über ihre Rechte und Ansprüche informieren, können sie sicherstellen, dass sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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