Am Mittwochabend bei „RTL Direkt“ äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Habeck zur Arbeitslosenversicherung für Personen im Rentenalter. Er betonte, dass Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiter arbeiten möchten, nach Beendigung ihrer Tätigkeit nicht arbeitslos werden würden. Infolgedessen seien weder die Arbeitnehmer noch die Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu leisten. Habeck schlug vor, dass das eingesparte Geld stattdessen ausgezahlt werden könne, was einen finanziellen Anreiz darstellen würde.
Der Vorschlag von Habeck sah auch vor, den zusätzlichen Verdienst nicht zu besteuern, wenn der Finanzminister zustimmen würde. Dies könnte dazu beitragen, dass Arbeitnehmer, die im Rentenalter tätig sind, finanziell besser gestellt wären. Zugleich betonte er jedoch, dass Personen, die körperlich oder gesundheitlich nicht in der Lage seien, weiter zu arbeiten, nicht dazu gezwungen werden sollten.
In Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgestellte Konjunkturprognose zeigte sich Habeck vorsichtig optimistisch. Er verwies darauf, dass eine sinkende Inflationsrate, steigende Produktion, sowie ein Anstieg von Vermögen und Einkommen dazu führen könnten, dass Deutschland in naher Zukunft auf einen positiven wirtschaftlichen Aufschwung zusteuert, sofern keine gravierenden Fehler begangen würden.