Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Nike in Deutschland eine bestimmte Sporthose aufgrund großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten darf. Die Entscheidung fiel unter dem Aktenzeichen I-20 U 120/23. Adidas hatte gegen Nike geklagt, da das Design von insgesamt fünf Hosen zu nah an den typischen Adidas-Streifen war. In einem Fall bekam Adidas Recht, während das Gericht die Klage bei den anderen vier Hosen abwies.
Das Oberlandesgericht betonte, dass nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen automatisch untersagt werden könne. Es sei entscheidend, ob ausreichende Unterschiede zum geschützten Adidas-Design bestehen. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig, und Nike darf die betroffene Sporthose nicht mehr in Deutschland vertreiben.
Adidas hatte bereits 2022 festgestellt, dass sein Markenschutz durch das Streifendesign der Hosen von Nike verletzt wurde, was zur Klage führte. Das Landgericht Düsseldorf hatte daraufhin Nike per Beschluss untersagt, die Hosen im deutschen Markt anzubieten. Nachdem das Landgericht seine Entscheidung im September 2023 bestätigte, legte Nike Berufung ein.Der Fall illustriert die Bedeutung von Markenrechten im hart umkämpften Sportartikelmarkt und zeigt, wie Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ihre Markenidentität zu schützen und das geistige Eigentum zu wahren.