Finanzen

Finanzielles Chaos in Rheinland-Pfalz: Kommunen ohne genehmigte Haushalte

In Rheinland-Pfalz haben rund ein Drittel der Kommunen immer noch keinen genehmigten Haushalt für das laufende Jahr. Nach Angaben des Innenministeriums, die in einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz bekannt gegeben wurden, haben 461 Kommunen ihren Haushalt noch nicht vorgelegt. In weiteren 308 Fällen wurde das Zahlenwerk zwar der Kommunalaufsichtsbehörde präsentiert, befindet sich jedoch noch in der Prüfung. Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz etwa 2400 Kommunen.

Das Ministerium teilte mit, dass in vielen Fällen noch Beratungen und Gespräche mit den Verantwortlichen im Gange seien. Es wurden zusätzliche Konsolidierungsschritte und -konzepte für den Haushaltsabschluss gefordert. Die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Iris Nieland, kritisierte die Situation und betonte, dass nicht genehmigte Haushalte den kommunalen Räten und Verwaltungen die Hände binden.

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Die Verzögerungen führen dazu, dass wichtige Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden können, was oft zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Auch das Vereinsleben leidet unter dieser Haushaltsmisere, da Ausgaben beispielsweise für Sportanlagen nicht getätigt werden können. Die Landesregierung wird für die finanzielle Notlage der Kommunen verantwortlich gemacht und es wird gefordert, dass eine bessere finanzielle Ausstattung gewährleistet wird.

Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich im Vergleich zum Vorjahr stark verschlechtert, wie kürzlich von den kommunalen Spitzenverbänden berichtet wurde. Die Hauptprobleme bei der Haushaltsaufstellung sind die gestiegenen Sozial- und Jugendhilfelasten ohne ausreichende Finanzierung. Besonders belastend sind auch die Kosten für den Ausbau der Kindertagesstätten, die zusätzlichen Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr und die steigenden Personalkosten.

Bis die Finanzpläne genehmigt sind, befinden sich die betroffenen Kommunen normalerweise in einer Nothaushaltsführung. Das bedeutet, dass freiwillige und investive Ausgaben, wie die dringend benötigte Sanierung von Schulgebäuden, neben den Pflichtaufgaben kaum oder gar nicht mehr möglich sind.

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