![Finanzamt-Änderungen: Was Steuerzahler jetzt wissen müssen](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/vat-6204590_960_720-jpg-webp.webp)
Wenn Steuerzahler künftig ihre Steuervorauszahlungen leisten, sollten sie besonders aufmerksam sein. Einige Finanzämter haben nämlich ihre Bankverbindung geändert, was bedeutet, dass Kunden die neue Kontoverbindung bei Überweisungen berücksichtigen müssen. Die Änderung wurde aufgrund von Gebühren vorgenommen, die das Budget der Finanzbehörde überstiegen. Die Heidenheimer Zeitung berichtete als erstes über diese Maßnahme, bei der das Finanzamt Heidenheim ein Konto bei der örtlichen Kreissparkasse auflösen musste, da diese Gebühren für die Kontoführung erheben musste.
Die betroffenen Kunden müssen nun beachten, dass ihre Steuervorauszahlungen auf das neue Konto bei der Deutschen Bundesbank überwiesen werden. Dies geschieht, um Kosten zu sparen, da die Deutsche Bundesbank keine Gebühren für Konten oder Zahlungsabwicklungen erhebt. Die neue Bankverbindung lautet: Deutsche Bundesbank Filiale Ulm, IBAN: DE55 6300 0000 0061 4015 05, BIC: MARKDEF1630. Es wird empfohlen, dass die Kunden bei anstehenden Überweisungen oder Daueraufträgen aktiv werden, um die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
Es wurde auch festgestellt, dass einige Bundesländer ausschließlich die Konten der Deutschen Bundesbank nutzen, während andere Finanzämter Konten bei anderen Banken wie der Landesbank Hessen-Thüringen haben. Falls weitere Finanzämter aus Kostengründen ihre Bankverbindung ändern, sollten Steuerzahler selbst aktiv werden, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Bei Verbrauchern, die Lastschriftmandate erteilt haben, bleibt alles unverändert. Es ist jedoch ratsam, bei einer Rückzahlung vom Finanzamt proaktiv zu handeln, um Verzögerungen bei der Überweisung zu vermeiden, falls die Bankverbindung in der Steuererklärung nicht mehr gültig ist.
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