Etliche Finanzämter haben sich von der örtlichen Sparkasse als Finanzdienstleister abgewandt, so das „Handelsblatt“. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Finanzamt Heidenheim. Dieser Schritt erfolgte aufgrund von neu eingeführten Kontoführungsgebühren, die das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget überstiegen. Infolgedessen musste das Konto aufgelöst werden, wie von der Sparkasse und dem Finanzamt gemeinsam mitgeteilt wurde.
Diese Maßnahme des Finanzamtes in Heidenheim reiht sich in einen Trend ein. In den vergangenen Jahren haben auch andere Finanzämter ihre Kontoverbindungen zur Sparkasse aufgelöst. Insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wo beispielsweise das Finanzamt Pforzheim im Sommer 2023 sein Konto kündigte, sind entsprechende Fälle bekannt. Die primäre Ursache hierfür liegt in der Einführung von Gebühren für zuvor kostenlose Konten seitens der Sparkassen. Zudem verfügen die Finanzämter in der Regel bereits über ein kostenfreies Konto bei der Deutschen Bundesbank.
Die Kündigung der Sparkassen-Konten durch die Finanzämter kann Konsequenzen für Privatpersonen oder Unternehmen haben, insbesondere für diejenigen, die Steuervorauszahlungen leisten. Wenn die Zahlungen per Überweisung erfolgen, müssen die Betroffenen die Kontoverbindung ändern. Die aktuelle Bankverbindung des zuständigen Finanzamts kann über dessen Internetseite ermittelt werden und ist auch auf den Steuerbescheiden angegeben. Hingegen müssen Personen, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, nichts weiter unternehmen.