Finanzen

EU-Lieferkettengesetz: Weg zur Umsetzung trotz deutschem Widerstand

Die Hintergründe des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes: Ein Blick auf seine Auswirkungen und kontroverse Diskussionen in Deutschland

Das geplante EU-Lieferkettengesetz befindet sich auf dem Weg, geltendes Recht zu werden, trotz Widerstands innerhalb der deutschen Bundesregierung. Die Entscheidung liegt nun bei den Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Es hat in langen Verhandlungen einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz gegeben, über das heute im EU-Parlament in Straßburg abgestimmt wird. Deutschland unterstützt das Vorhaben nicht, wäre aber dennoch verpflichtet, es umzusetzen.

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, weltweit die Menschenrechte zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, falls sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem sind sie verpflichtet, Berichte darüber zu erstellen, inwieweit ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

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Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt, indem die ursprüngliche Vorgabe für betroffene Unternehmen von 500 auf 1000 Beschäftigte und von 150 Millionen auf 450 Millionen Euro Umsatz angehoben wurde, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Haftbarkeit unterscheidet sich zwischen dem deutschen Lieferkettengesetz, das Unternehmen von Sorgfaltspflichtverletzungen ausnimmt, und der EU-Version, die dies zulässt. Zudem gilt das deutsche Gesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde ernennen, die die Einhaltung überwacht und Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens verhängen kann. Wirtschaftsexperten äußerten sowohl Kritik als auch Zustimmung zum Vorhaben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußerte Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und Rechtsunsicherheit, während der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) betonte, dass Deutschland ohne eine EU-Version des Gesetzes wirtschaftlichen Schaden erleiden würde.

Deutschland spielte bei den Verhandlungen eine uneinheitliche Rolle. Die Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, was die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel schwächen könnte. Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung führte zu dieser Entscheidung. Die FDP drängte darauf, dem Gesetz nicht zuzustimmen, während Politiker von SPD und Grünen das Vorhaben befürworteten.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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