Finanzen

EU führt 10.000-Euro-Bargeldobergrenze ab 2027 ein – Was das für Verbraucher bedeutet

Die Europäische Union hat beschlossen, eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen in allen 27 Mitgliedstaaten einzuführen, um Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Diese Regelung tritt ab dem 1. Juli 2027 nach einer Übergangsphase in Kraft und gilt für alle Transaktionen. Ausgenommen sind Bargeldgeschenke zwischen Privatpersonen, die keine geschäftlichen Hintergründe haben. Bisher haben viele EU-Länder bereits eigene Obergrenzen festgelegt, wovon einige Länder wie Deutschland besonders betroffen sind, da bisher keine Obergrenze existierte.

Für Verbraucher bedeutet die neue Obergrenze, dass Zahlungen über 10.000 Euro nicht mehr in bar akzeptiert werden und Käufer Beträge über dieser Grenze nicht mehr mit Banknoten bezahlen dürfen. Zudem müssen Personen, die mit mehr als 10.000 Euro Bargeld reisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass bei Barzahlungen über 3000 Euro Käuferdaten erfasst werden müssen, was in Deutschland bereits ab 10.000 Euro der Fall ist.

In verschiedenen EU-Ländern wie Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien und Portugal gelten bereits verschiedene Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Zum Beispiel liegt die Grenze in Deutschland bei 10.000 Euro, in Belgien bei 3000 Euro und in Griechenland bei nur 500 Euro. Mit der einheitlicheren Regelung der EU soll dieser Flickenteppich beseitigt werden, um den Kampf gegen Geldwäsche zu intensivieren. Es wird betont, dass Bargeld mit der Einführung der Obergrenze nicht abgeschafft wird, sondern weiterhin erwünscht ist und möglich sein soll.

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