Finanzen

Drei tabuisierte Fragen: So schützen Sie Ihre Privatsphäre beim Krankengeldbezug

Die geheimen Fragen der Krankenkasse: So schützen Sie Ihre Privatsphäre.

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Allerdings darf sie bestimmte Fragen nicht stellen. Ein Knochenbruch oder ein Sehnenriss können dazu führen, dass Arbeitnehmer für eine längere Zeit ausfallen. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber, allerdings nur während der ersten sechs Wochen. Ab der 7. Woche muss die Krankenkasse einspringen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Krankengeld für den Zeitraum der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt wird.

Der sogenannte „gelbe Schein“ hat seit dem 1. Januar 2023 ausgedient. Die Meldung erfolgt seit letztem Jahr digital. Für Arbeitnehmer entfällt mit der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) der Gang zum Arbeitgeber. Doch die „Auszahlung von Krankengeld ist teuer. Um Kosten zu sparen, wenden einige gesetzliche Kassen fragwürdige Methoden an“, so der Sozialverband VdK Deutschland e.V. Dem Verein zufolge soll nicht nur ein Mitglied von der Krankenkasse am Telefon unter Druck gesetzt worden sein. Versicherte müssen jedoch gesetzlich gesehen keine persönlichen Informationen am Telefon an ihre Krankenkasse übermitteln.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ stellt klar, dass Krankenkassen keine zusätzlichen Daten über Versicherte sammeln dürfen – es sei denn, sie sind absolut notwendig. Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, beispielsweise Fragen zu Problemen am Arbeitsplatz, familiären Ärgernissen oder Urlaubsplanung zu beantworten. Fragen nach Selbsteinschätzung des Befindens, Arbeitsplatzgestaltung oder Rentenanträgen sind nicht erlaubt. Arbeitnehmer sollten beachten, dass Telefonate mit der Krankenkasse protokolliert werden müssen, und sie haben das Recht, Informationen über das Protokoll zu erhalten.

Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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